Ausländische Lizenzen

Antworten rund um die Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen

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Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen

Wer seinen Haupt-Wohnsitz in Deutschland hat benötigt zum Gleitschirm- oder Drachenfliegen im Inland eine deutsche Fluglizenz. Pilotinnen und Piloten, die eine ausländische Lizenz besitzen, können ein Anerkennungs-Verfahren beantragen. Je nach Art und Ausstellungsland der Lizenz wird diese ganz oder teilweise anerkannt. 

Grundlage hierfür sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (Gleitschirm und Drachen) des DHV. 

Grundsätzlich nicht anerkannt werden können

  • alte deutsche Befähigungsnachweise (seit 1993 nicht mehr gültig)
  • alte österreichische Sonderpilotenscheine (seit 2006 nicht mehr gültig)
  • sonstige ungültige ausländische Lizenzen

Anfallende Gebühren für Anerkennungen

Die individuelle Anerkennung von Ausbildungsinhalten oder Lizenzen, wie auch die Ausstellung einer deutschen Lizenz nach erleichterter Ausbildung, wird vom DHV nachträglich in Rechnung gestellt.

Gebührenverzeichnis

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