Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen
Wer seinen Haupt-Wohnsitz in Deutschland hat, benötigt zum Gleitschirm- oder Drachenfliegen im Inland eine deutsche Fluglizenz. Pilotinnen und Piloten, die eine ausländische Lizenz besitzen, können ein Anerkennungs-Verfahren beantragen. Je nach Art und Ausstellungsland der Lizenz wird diese ganz oder teilweise anerkannt. Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland nimmt, hat 6 Monate Zeit für den Erwerb der deutschen Lizenz. So lange darf im Rahmen der Gästeflugregelung in DE geflogen werden.
Grundlage hierfür sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (Gleitschirm und Drachen) des DHV.
Grundsätzlich nicht anerkannt werden können
- alte deutsche Befähigungsnachweise (seit 1993 nicht mehr gültig)
- alte österreichische Sonderpilotenscheine (seit 2006 nicht mehr gültig)
- sonstige ungültige ausländische Lizenzen