Meldung von Unfällen und Vorfällen
Online Unfall-Meldung
Der DHV ist vom deutschen Verkehrsministerium für die Unfallmeldungen beauftragt. Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt verbindlich eine Meldepflicht für Unfälle und schwere Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten vor. Die Unfallmeldepflicht erstreckt sich auf Vorfälle im In- und Ausland.
Dies ist die Meldung eines Unfalls nach der LuftVO. Für Schadensmeldungen an den Versicherer des DHV (z.B. Haftpflichtversicherung, Passagier-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung), bitte die entsprechenden Vordrucke verwenden.