Parakites

Halter-Haftpflichtversicherung für einsitzige Parakites, Gleitschirme & Drachen

Gesetzlich verpflichtende Halter-Haftpflichtversicherung für einsitzige Parakites

Der DHV bietet über HDI Global SE im Rahmen der Gruppenversicherung mehrere Varianten der Parakite-Halter-Haftpflichtversicherung inkl. Gleitschirm & Drachen an. Versicherungen können nur DHV Mitglieder abschließen.
Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anforderungen für Halten und Betrieb des Luftfahrzeuges eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, dass der Betrieb eines Parakites in Deutschland derzeit nicht legal möglich ist und der Versicherungsschutz daher in Deutschland nicht greift.

Versicherungsschutz für den Betrieb von Parakites besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ausgelegte Fläche von mindestens 17 qm.
  • Die Parakites müssen nach der Norm CE EN 926/1 auf Festigkeit geprüft sein.
  • Versichert werden können nur Parakites von Herstellern, die mustergeprüfte Gleitschirme (gemäß Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel, bzw. EN 926-1/926-2) herstellen bzw. vertreiben.
  • Flächenbelastung (= Startgewicht : ausgelegte Fläche) unterhalb 5 kg/qm.