Wahl und Aufgaben der Vorstände und Regionalbeiräte im DHV
Die Vorstände werden von den Delegierten während der Jahrestagung gewählt. Die Angelegenheiten des Verbandes werden von der Vorstandschaft durch Beschluss bestimmt, soweit nicht die Delegierten für den Beschluss zuständig sind. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Finanzvorstand vertreten den DHV gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand versteht sich als Aufsichtsratsgremium, das operative Geschäft liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers und der Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Die Vorstände arbeiten ehrenamtlich.
Die Regionalbeiräte werden von den Mitgliedern der jeweiligen Region auf der Regionalversammlung gewählt. Sie sind Ansprechpartner der Piloten und Vereine der jeweiligen Region und tragen die Themen in die DHV-Kommission. In der Kommissionsitzung sind sie zusammen mit den Vorständen, Fachbeiräten und leitenden Mitarbeitern beratend tätig. Die Regionalbeiräte arbeiten ehrenamtlich.