Gesetzlich verpflichtende Halter-Haftpflichtversicherung
Wie alle anderen Luftfahrzeuge müssen Gleitschirme und Drachen zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden Dritter haftpflichtversichert sein. Die Halter-Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung und gesetzlich im Luftverkehrsgesetz vorgeschrieben. Wer ohne diese gesetzlich verpflichtende Versicherung fliegt, handelt nach § 58 LuftVG ordnungswidrig.
Der DHV bietet über HDI Global SE im Rahmen der Gruppenversicherung drei Varianten der Halter-Haftpflichtversicherung an. Versicherungen können nur DHV Mitglieder abschließen.
Die Bergungskostenversicherung ist Bestandteil der drei angebotenen Versicherungs-Varianten der Halter-Haftpflichtversicherung (BASIC, PLUS und PREMIUM). Bergungskosten fallen an, wenn Gleitschirm- oder Drachenfliegende durch eine Rettungsorganisation aus einer Notlage befreit werden müssen. In der Vergangenheit sind die Kosten für eine Bergung stark gestiegen, wir empfehlen die Bergungskosten gut abzusichern.