Flugbetrieb & Luftaufsicht
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Referat Flugbetrieb
Michael Bender & Bettina Mensing

flugbetrieb@dhvmail.de
08022 9675-10

Flugbetrieb und Luftaufsicht: Regeln und Organisation in Deutschland

Der Flugsport ist in das Luftverkehrsgesetz integriert und Lufträume sowie Regelungen (z.B. Naturschutz) müssen beim Fliegen beachtet werden. 

Der Flugbetrieb ist wetterabhängig und erfolgt überwiegend tagsüber in den Frühjahrs- und Sommermonaten, wobei die möglichen Flugtage je nach Hangexposition zwischen 30 und 120 Tagen variieren.

Der Deutsche Hängegleiterverband (DHV) ist im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr auch für die Luftaufsicht zuständig und ernennt Beauftragte für Luftaufsicht für die Fluggelände in Deutschland. 

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