Meldung von Unfällen und Störungen
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt verbindlich eine Meldepflicht für Unfälle und schwere Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten vor. Unfallmeldestelle ist der DHV. Die Unfallmeldepflicht erstreckt sich auf Vorfälle im In- und Ausland.