Motorschirme

Halter-Haftpflichtversicherung für Motorschirme unter 120kg

Gesetzlich verpflichtende Halter-Haftpflichtversicherung für Motorschirme unter 120kg

Die Halter-Haftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht worden sind. 

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter eines genannten Ultraleichtflugzeuges sowie für die berechtigten Benutzer im nicht-gewerblichen Flugbetrieb. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Drachen sowie für die berechtigten Benutzer im nicht-gewerblichen Flugbetrieb. Das bedeutet: Die Versicherung deckt das genannte Ultraleichtflugzeug sowie die weiteren Gleitschirme bzw. Drachen des Halters.

Versicherungsantrag 

mit Bedingungen (Auszug) und Erläuterungen