Ausbildung

Schritt für Schritt zu deiner Drachen-Lizenz - von der Grundausbildung bis zum unbeschränkten Luftfahrerschein

Die Flugausbildung

Die Ausbildung zum Hängegleiterpiloten erfolgt in den vom DHV registrierten Ausbildungseinrichtungen (Flugschulen).  Zur Ausbildung berechtigt sind ausschließlich vom DHV ausgebildete und geprüfte Fluglehrerinnen und Fluglehrer. In Deutschland bieten etwa 12 Flugschulen Ausbildung und Fortbildung für Drachenfliegende an.

Drachenfliegen kann man sowohl in den Bergen und den Hügeln der Mittelgebirge als auch im Flachland lernen und ausüben. Neben dem Start vom Berg ist im Flachland der Start mittels Schleppwinde oder Schleppflugzeug - wie bei den Segelfliegern - üblich.

Die drei „Startarten“ Hangstart (von einem Hang bzw. einem Berg), Windenschleppstart (mit der Schleppwinde im Flachland) und UL-Schleppstart (der Drachen wird von einem Ultraleichtflugzeug in die Luft geschleppt), verlangen jeweils spezielle Ausbildungsmethoden. Die Berechtigungen und Lizenzen für Drachenfliegende können eigenständig für jede Startart erworben werden. Wer nie im Flachland fliegt, benötigt die Berechtigung zum Windenschleppstart bzw. UL-Schleppstart nicht. Umgekehrt gibt es immer mehr Pilotinnen und Piloten aus dem Flachland, die nicht im Gebirge fliegen wollen und deshalb die Berechtigung für Starts vom Berg nicht benötigen.

Flugschulen, besonders solche aus dem Flachland, bilden ihre Flugschüler jedoch während der Ausbildung in zwei oder allen drei Startarten aus. Auch nach der Ausbildung, als Inhaber der Fluglizenz, kann man sich unkompliziert von einer Flugschule in die anderen Startarten einweisen lassen.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV für Drachen-Lizenzen

Lehrplan des DHV für Drachenfliegende

[Verlinkung Lehrplan]