Tandemfliegen

Gut abgesichert beim Doppelsitzerfliegen

Kombinierte Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung für Gleitschirme und Drachen (CSL)

Die CSL (Combined Single Limit) Versicherung kombiniert die gesetzlich vorgeschriebene Halter-Haftpflichtversicherung und die Passagier-Haftpflichtversicherung. Bei Tandemflügen tragen PilotInnen nicht nur die Haftung für Drittschäden, sondern ebenso für Schäden von Passagieren. Der Abschluss einer Passagier-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Passagierflüge, die auf Grundlage eines Beförderungsvertrages durchgeführt werden. 

Wichtig zu wissen: Passagiere haben auch dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn PilotInnen an diesem Schaden völlig schuldlos sind. Bei einem Unfall mit Schädigung von Passagieren muss man deshalb davon ausgehen, dass eine Schadensersatzforderung des Passagiers, oder von einer seiner gesetzlichen oder privaten Versicherungen, immer durchgesetzt werden kann.