Umschreibung beim DHV in den deutschen Luftfahrerschein mit Passagierberechtigung erforderlich
DHV-Theorie- und Praxisprüfung Passagierflug muss vor einem DHV-Prüfer abgelegt werden
Einreichung (Scan) des österr. Paragleiterscheins mit gültiger Doppelsitzerberechtigung beim DHV erforderlich
Schweizerisches Brevet mit Biplace
Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen schweizerischen Doppelsitzerberechtigung müssen zunächst den deutschen A- oder B-Schein erwerben (da die Passagierflugberechtigung als Zusatzberechtigung den Besitz der einsitzigen Grundberechtigung voraussetzt).
Zur Erlangung der deutschen Passagierflugberechtigung ist die entsprechende Theorieprüfung im Sachgebiet Luftrecht zu bestehen und anschließend ein Scan des Brevets beim DHV einzureichen.
Zur Erlangung der deutschen Passagierflugberechtigung ist die Theorieausbildung zur deutschen Doppelsitzerberechtigung zu absolvieren und die theoretische Prüfung zur deutschen Doppelsitzerberechtigung zu bestehen sowie die Prüfungsvoraussetzungen für die Prüfung zur Doppelsitzerberechtigung Stufe Biplace 3 nachzuweisen (im PDF-Format) und die praktische Prüfung zur deutschen Doppelsitzerberechtigung zu bestehen, bei der alle Nachweise zusammen mit einem Scan des Brevets dem DHV eingereicht werden.
Französische Qualification Biplace Parapente FFVL
Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen französischen Qualification Biplace Parapente FFVL müssen zunächst den deutschen A- oder B-Schein erwerben (da die Passagierflugberechtigung als Zusatzberechtigung den Besitz der einsitzigen Grundberechtigung voraus.
Zur Erlangung der deutschen Passagierflugberechtigung ist die entsprechende Theorieprüfung im Sachgebiet Luftrecht zu bestehen und anschließend ein Scan der Qualification Biplace Parapente FFVL beim DHV einzureichen.
Andere ausländische Passagierflugberechtigungen
Da die Passagierflugberechtigung eine Zusatzberechtigung ist, wird immer zunächst eine deutsche einsitzige Lizenz (mindestens A-Schein) benötigt.
Als weitere Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn zur deutschen Passagierflugberechtigung gelten:
2 Jahre Besitz der (ausländischen) einsitzigen Lizenz
Nachweis von 200 Flügen (Flugbuch)
bestandener praktischer Eingangstest vor einem berechtigten DHV-Prüfer oder einer berechtigten DHV-Prüferin. Dieser ist immer erforderlich, auch wenn bereits viel Tandemflugerfahrung mit der ausländischen Lizenz nachgewiesen werden kann
Die Ausbildung zur deutschen Passagierflugberechtigung kann reduziert werden. Der Umfang der Reduzierung hängt von der im Ausland durchgeführten Ausbildung zur Passagierflugberechtigung ab, sowie vom Nachweis der Passagierflugerfahrung. Über die Reduzierung des Ausbildungsumfangs kann nur der DHV nach Antragsstellung und im Einzelfall entscheiden.
Für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte ist der folgenden Antrag auszufüllen und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (im PDF-Format) beim DHV einzureichen: Antrag zur Anerkennung: Ausbildung/Lizenz
Das Ausbildungsreferat des DHV wird die eingereichten Unterlagen prüfen und die Ausbildung zur deutschen Lizenz um all diejenigen Ausbildungsbestandteile erleichtern, für die eine Gleichwertigkeit nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV festzustellen ist.