Schweizer Brevet

Anerkennung des Schweizer Brevets

schweizer Flagge
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Anerkennung des Schweizer Brevets

Das schweizerischen Brevet (Kategorie Hängegleiter oder Gleitschirm) wird als Grundlage für die Erteilung des deutschen Luftfahrerscheins anerkannt, ohne dass eine weitere praktische und theoretische Ausbildung erforderlich ist. 

Zu absolvieren ist die deutsche Theorieprüfung vor einem oder einer DHV-Pilotenprüfenden.


A-Lizenz (beschränkter Luftfahrerschein)

Ein gültiges schweizerisches Brevet kann in einen deutschen beschränkten Luftfahrerschein umgeschrieben werden, wenn die theoretische Prüfung zur A-Lizenz vor einem DHV-Prüfer erfolgreich abgelegt worden ist. Nach dem Bestehen der Prüfung ist die Bestätigung über den Prüfungserfolg und ein Scan des Brevets beim DHV einzureichen.

B-Lizenz (unbeschränkter Luftfahrerschein) 

Ein gültiges schweizerisches Brevet kann in einen deutschen unbeschränkten Luftfahrerschein umgeschrieben werden, wenn die theoretische Prüfung zur A-Lizenz und zur B-Lizenz vor einem DHV-Prüfer erfolgreich abgelegt worden ist und der Inhaber einen Flugbuch-Nachweis von 100 Höhenflügen (nach Brevet-Erteilung), sowie einen digital dokumentierten Überlandflug mit mindestens 15 XC-Kilometern vorlegen kann. 

Nach dem Bestehen der Prüfung ist die Bestätigung über den Prüfungserfolg und ein Scan des Brevets zusammen mit dem Nachweis von 100 Höhenflügen nach der Erteilung des Brevets (PDF des Flugbuchs) beim DHV einzureichen.

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