Die Fédération Francaise de Vol Libre (FFVL) bittet den DHV um eine Veröffentlichung des Schreibens des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), hinsichtlich der Anerkennungen von Musterprüfungen durch AEROTEST. Nachfolgend das Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 29.09.2025 an die FFVL:
„Das Bundesministerium für Verkehr bestätigt entsprechend Ihres Wunsches und in Ergänzung zu unserem Schreiben vom 29.07.2024, dass sich die in den letzten Jahren geltende Rechtslage nicht geändert hat und § 11 Absatz 4 der deutschen Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgeräten weiterhin gilt. Entsprechend können auch Geräte mit Zulassung zum Beispiel durch Aerotest, der von dem französischen Ministerium für Sport benannten Stelle, in Deutschland betrieben werden.“
Erläuterung des DHV: Das BMV bezeichnet sein Schreiben vom 29.09.2025 als „Ergänzung“ seines Schreibens vom 29.07.2024. Dieses frühere Schreiben war ausführlicher und differenzierter. Auf Wunsch des BMV veröffentlichen wir es nicht, können es aber individuell per E-Mail versenden.