Flüge in der Schweiz: Nummernpflicht gilt für alle

Update vom 26.03. zur Gültigkeit von deutschen Kennzeichen

Nach einer Rechtsauskunft des Schweizerischen Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die in der Schweiz vorgeschriebene Kennzeichnung auch ein eingetragenes deutsches Kennzeichen gültig. Hängegleiter oder Gleitschirme, die ein deutsches Kennzeichen (D-NXXX) führen, benötigen demnach kein eigenes schweizerisches Kennzeichen (SHV-Nummer). Dies gilt für Hängegleiter und Gleitschirme, die mit einem erteilten Kennzeichen in das deutsche Luftsportgeräte-Verzeichnis eingetragen sind. Das Kennzeichen muss auf dem Fluggerät angebracht sein, die Größe der Kennzeichnung muss den schweizerischen Vorgaben entsprechen (Buchstabengröße 40 cm).


News

Der Schweizerische Hängegleiterverband (SHV) hat darüber informiert, dass die Pflicht eine Nummer (Kennzeichen) an seinem Fluggerät anzubringen, auch für ausländische Gastpiloten gilt. Präziser: Kontrollen finden gemäß bisheriger Erfahrung keine statt. Nur bei einem Unfall wurden Buße verhängt. Gemäß den Fällen, die dem SHV bekannt sind, ist mit einer bedingten Buße (zu bezahlen im Wiederholungsfall) und Verfahrenskosten zu rechnen. Der SHV setzt sich für die Abschaffung der Nummernpflicht ein. Das BAZL prüft dieses Anliegen zurzeit. Der SHV teilt mit, dass ausländische Pilotinnen und Piloten auf Anfrage beim SHV gratis eine Nummer zugewiesen bekommen.

Wie erhalte ich meine Nummer?

  • Schritt 1: Damit du eine SHV-Nummer zugeteilt bekommst, kannst du die Beitrittserklärung ausfüllen und nur Registration (gratis) auswählen. Die SHV-Nummer ist personenbezogen und nicht dem Fluggerät zugeordnet.
  • Schritt 2: Nach der Registrierung beim SHV kann die selbstklebenden Nummern bei mehreren Anbietern in der Schweiz geordert werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen für Pilotinnen und Piloten mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz findest du auf der SHV-Seite zum Thema ausländische Lizenzen und dieser Erklärung.

Regelungen für SHV-Wettbewerbe

An offiziellen SHV-Wettbewerben ist wie bisher die besondere Wettkampfnummer für die Identifizierung der Pilotinnen und Piloten ausreichend.