Wissenwertes zum Thema Geländezulassung
Durch die Beauftragungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 16.12.1993 ist der Deutsche Hängegleiterverband e. V. (DHV) zuständig für die Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit Hängegleitern und Gleitsegeln außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Abs. 1 LuftVG).