Parakites: Rechtliche Situation in Deutschland

Parakites sind keine Gleitschirme - deshalb gelten für sie besondere Auflagen. Eine Kurzzusammenfassung zu den aktuell geltenden Regelungen haben wir im Folgenden für dich zusammengestellt.


Ausbildung/Einweisung

Aktuell gibt es keine Ausbildung für das Fliegen von Parakites.
Der DHV ist Mitglied einer Arbeitsgruppe des Europaverbandes (EHPU), die an einem Trainingskonzept für Parakite-Ausbildung arbeitet. Es haben bereits mehrere Treffen stattgefunden und es zeichnet sich ab, dass eine Gleitschirm-Lizenz Voraussetzung für ein Upgrade auf Parakite-Fliegen sein wird. Ziel ist es, ein weitgehend einheitliches europäisches Trainingskonzept zu entwickeln.

Versicherung

Der DHV bietet eine Halter-Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Parakites. Diese ist aber nur in Ländern gültig, in denen Parakite-Fliegen luftrechtlich legal ist, also nicht in Deutschland. Zudem gibt es technische Beschränkungen für die Gültigkeit der Versicherung (Fläche > 17 qm, Flächenbelastung < 5 kg/qm). Weiterführende Infos findest du unter Versicherungen.
Deutsche Parakite-Pilotinnen und Piloten sollten abklären, ob ihre privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen im Schadensfall leisten, auch wenn die Ausrüstung nicht mustergeprüft ist.

Musterprüfung

Die Musterprüfstelle des DHV arbeitet an Kriterien für Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF). Die Arbeit schreitet voran, aktuell ist aber noch nicht in Sicht, wann die Parakite-LTF veröffentlicht werden. Der abschließende behördliche Prozess (Prüfung durch das LBA, Fristen zur rechtsverbindlichen Inkraftsetzung) kann Monate dauern, wodurch 2026 damit voraussichtlich noch nicht zu rechnen ist.


Stand Juni 2026