Nach einem erneuten Vorfall mit dem Paralock 3 der Firma Finsterwalder in Spanien (unbeabsichtigte Öffnung) wird die Sicherheitsmitteilung vom 22.11.2024 ergänzt.
Sicherheitsmaßnahme, Einschränkung der Nutzung der Paralock 3
Doppelsitzerflüge mit Passagieren, die eine Lizenz für Gleitsegelführer besitzen, dürfen weiterhin mit den Paralock 3 durchgeführt werden. Ausbildungsflüge zum Erwerb der Passagierflugberechtigung und Doppelsitzerflüge mit Passagieren, die keine Lizenz für Gleitsegelführer besitzen, dürfen nicht mehr mit den Paralock 3 durchgeführt werden. Diese Sicherheitsmaßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist befristet bis zu einer vom Hersteller durchgeführten Nachrüstung der Paralock 3, die im Rahmen einer angeordneten Nachprüfung (§ 14 LuftGerPV) durchgeführt wird. Der Hersteller informiert auf seiner Website, wann die Nachrüstung durchgeführt werden kann.
Sicherheitsmitteilung März 2025 als PDF
Safety Note Finsterwalder Paralock 3 March 2025 (PDF)