Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Pilotinnen und Piloten daran erinnern, bei den derzeitigen Wetterlagen mit sehr hoher Wolkenbasis oder sogar wolkenfreiem Himmel besonders auf die Höhenbegrenzung zum kontrollierten Luftraum zu achten.
Im größten Teil Deutschlands beginnt der kontrollierte Luftraum in FL100. Eine Ausnahme bilden die Alpen, wo Luftraum C erst in FL130 beginnt. Deshalb ist außerhalb der Alpen stets unterhalb von FL100 zu bleiben.
FL100 entspricht 10.000 ft nach QNE (Standardluftdruck 1013,25 hPa). Bereits FL100 gehört zum kontrollierten Luftraum C, in dem jeder Luftverkehr unter Flugverkehrskontrolle mit Funk und Transponder erfolgt. Um ein unbeabsichtigtes Einfliegen zu vermeiden, empfiehlt die Flugsicherung einen Sicherheitsabstand von 500 ft (ca. 150 m). Deshalb ist auch nach den Halbkreisflugregeln FL095 die höchste zulässige Flugfläche.
Im DHV-XC werden Höhen – abhängig von der Definition des jeweiligen Luftraums – sowohl nach QNH als auch nach QNE ausgewertet. Maßgeblich sind die barometrischen Höhenwerte, die in der IGC-Datei aufgezeichnet sind. Jeder Pilot muss daher sicherstellen, dass sein Fluginstrument korrekte barometrische Höhen nach QNH und QNE anzeigen und aufzeichnen kann. Die GPS-Höhe ist zur Einhaltung von Flugflächen ungeeignet und im Flugflächenbereich nicht maßgeblich.
Weitere Informationen finden sich unter anderem in den Aufzeichnungen der DHV-Luftraumseminare auf unserer Flugbetriebsseite.