Unfallmeldung

Meldung von Unfällen und Störungen

Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt verbindlich eine Meldepflicht für Unfälle und schwere Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten vor. Unfallmeldestelle ist der DHV. Die Unfallmeldepflicht erstreckt sich auf Vorfälle im In- und Ausland.

Dies ist die Meldung eines Unfalls nach der LuftVO. Für Schadensmeldungen an den Versicherer des DHV (z.B. Haftpflichtversicherung, Passagier-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung), bitte die entsprechenden Vordrucke verwenden.