Unfallmeldung

Meldung von Unfällen und Störungen

Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt verbindlich eine Meldepflicht für Unfälle und schwere Störungen mit Luftsportgeräten vor. Unfallmeldestelle ist der DHV. Die Unfallmeldepflicht erstreckt sich auf Vorfälle im In- und Ausland.

Der DHV bittet alle Piloten, auch einen Unfall, Vorfall sowie eine Störung zu melden, welche nicht der Meldepflicht unterliegen. Eine aussagekräftige Unfallstatistik und Unfallanalyse lässt sich nur mit gründlicher Kenntnis der tatsächlichen Unfallsituation verwirklichen. Absolute Vertraulichkeit der persönlichen Daten ist garantiert.

Bitte beachten: Dies ist die Meldung eines Unfalls nach der LuftVO. Für Schadensmeldungen an den Versicherer des DHV (Haftpflichtversicherung, Passagier-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung), bitte die entsprechenden Vordrucke verwenden.