Flugplanung mit B-Lizenz
Einige Piloten gehen davon aus, dass sie mit einer B-Lizenz (Überlandflugberechtigung) überall landen dürfen. Das ist nur bedingt richtig. Finden Flüge im Bereich eines zugelassenen Fluggeländes statt (Start- und Landeplatz), muss auch zwingend auf dem zugelassenen Landeplatz gelandet werden.
Eine Landung aus Gründen der Bequemlichkeit neben dem Auto ist nicht erlaubt. Generell gilt in Deutschland der Flugplatzzwang, bzw. alternativ die Start und Landung auf einem Außenstart- und -landegelände (§ 25 LuftVG).
Eine Außenlandung ist nach § 18 LuftVO nur dann genehmigungsfrei, wenn das Flugziel nicht erreicht werden kann.