Rechtsgrundlagen Ausbildung

Der DHV ist hier als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums zuständig.

Vorschriften, Bestimmungen, amtliche Bekanntmachungen zu unserem Flugsport

Das Fliegen mit Gleitschirm und Drachen unterliegt den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes und seinen Verordnungen. Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es die vom DHV erlassenen Regelungen für Ausbildung und Flugbetrieb. 
Änderungen werden in den Formaten “Nachrichten für Luftfahrer” (NfL) und "Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer" (NfGH) oder mittels “Luftaufsichtlicher Verfügungen” bekannt gemacht. 

Der DHV ist hier als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums zuständig.