Parakites (Moustache, etc.) sind im Deckungsumfang der normalen Halter-Haftpflichtversicherung für Gleitschirme und Drachen nicht enthalten. Der DHV bietet über HDI Global SE im Rahmen der Gruppenversicherung deshalb jetzt eine Halter-Haftpflichtversicherung inklusive Parakite, Gleitschirm & Drachen an.
Versicherungsschutz für den Betrieb von Parakites besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Betrieb der Parakites muss gesetzlich erlaubt sein. In diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, dass der Betrieb eines Parakites in Deutschland derzeit nicht legal möglich ist und der Versicherungsschutz daher in Deutschland nicht greift.
- Ausgelegte Fläche von mindestens 17 qm.
- Die Parakites müssen nach der Norm CE EN 926/1 auf Festigkeit geprüft sein.
- Versichert werden können nur Parakites von Herstellern, die mustergeprüfte Gleitschirme (gemäß Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel, bzw. EN 926-1/926-2) herstellen bzw. vertreiben.
- Flächenbelastung (= Startgewicht : ausgelegte Fläche) unterhalb 5 kg/qm.