Haftpflicht für Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug
Beim Windenschlepp sind Windenfahrer und Startleiter tätig, die den Flugbetrieb erst ermöglichen. Diese Personen bzw. deren Tätigkeiten müssen versichert sein, damit im Schadensfall keine persönliche Haftung besteht.
DHV-Mitglieder, die eine Schleppwinde besitzen oder betreiben, haben über ihre Mitgliedschaft eine kostenlose Startwinden-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 500.000 €, die Bediener (Windenführer) und Seilrückholfahrzeuge einschließt. Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug sind jedoch ausgeschlossen.
Die optional erhältliche Zusatzversicherung deckt Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug ab.
Versicherungsantrag
mit Bedingungen (Auszug) und Erläuterungen