Haftpflicht für Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug
Beim Windenschlepp sind Windenfahrer und Startleiter tätig, die den Flugbetrieb erst ermöglichen. Diese Personen bzw. deren Tätigkeiten müssen versichert sein, damit im Schadensfall keine persönliche Haftung besteht.
DHV-Mitglieder, die eine Schleppwinde besitzen oder betreiben, haben über ihre Mitgliedschaft eine kostenlose Startwinden-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 500.000 €, die Bediener (Windenführer) und Seilrückholfahrzeuge einschließt. Bis 31.12.2025 sind Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug jedoch ausgeschlossen.
Die optional erhältliche Zusatzversicherung deckt Personenschäden im geschleppten Luftsportgerät ab.
Dies ist bis 31.12.2025 gültig. Ab 01.01.2026 übernimmt der DHV diese Kosten für euch und dieses Risiko ist in der DHV Mitgliedschaft integriert. Mehr dazu findest du hier.