Seit dem 01.01.2026 ist die „Schleppwindenhaftpflichtversicherung für Personenschäden im geschleppten Luftfahrzeug“ automatisch in der DHV-Mitgliedschaft enthalten. Der DHV übernimmt künftig den gesamten Versicherungsbeitrag für alle DHV-Mitglieder und alle DHV-Mitgliedsvereine. Der Versicherungsschutz gilt, wenn alle am Windenschleppbetrieb beteiligten Personen DHV-Mitglieder sind (z. B. Windenfahrer, Startleiter, Seilrückholer).
Das bedeutet:
- Mehr Schutz für euch und eure Vereine
- Weniger Kosten für euch
- Ein noch wertvolleres DHV-Mitgliedschaftspaket
- Reduzierter Verwaltungsaufwand für euch
- Automatische Absicherung verhindert Versicherungslücken bei vergessenen Abschlüssen
Alle weiteren Informationen und die Versicherungsbedingungen findet ihr hier.
Wir wünschen euch einen schönen Start in die Flugsaison 2026 und viele sichere, angenehme Schlepps!
Wichtig: Flugschulbetrieb ist ausgeschlossen.
Für den gewerblichen Schleppbetrieb gelten weiterhin besondere Bedingungen. Flugschulen müssen die Schleppwindenhaftpflichtversicherung inklusive der Zusatzversicherung für Personenschäden separat über die HDI-Flugschulversicherung abschließen. Antrag und Bedingungen könnt ihr anfordern unter: info@dhvmail.de