Update vom 26.02.2026
Neuregelung zur Lizenzanerkennung zwischen Deutschland und Österreich
Zum 01.01.2026 ist die bisherige gegenseitige Anerkennung von österreichischen und deutschen Lizenzen für Gleitschirm- und Drachenflieger ausgelaufen.
Die beauftragten Verbände ÖAeC/FAA (Österreich) und DHV (Deutschland) haben eine vorläufige Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Lizenzen getroffen. Diese ist vorläufig bis Jahresende gültig und soll in eine unbefristete Vereinbarung überführt werden. Die gemeinsame Erklärung der beiden Verbände ist im Update vom 24.02.2026 nachzulesen.
FAQ-Sammlung zur Thematik
Update vom 24.02.2026
Vorläufige Vereinbarung zwischen dem ÖAeC/FAA und dem DHV
Der ÖAeC/FAA und der DHV haben sich auf eine (vorläufige) Vereinbarung zur Anerkennung der Lizenzen zwischen beiden Ländern geeinigt. Zudem wird die bisherige Zusammenarbeit in den Bereichen Piloten- und Fluglehrerausbildung und Flugsicherheit intensiviert. Das Bestreben nach Erhöhung der Sicherheit für Hänge- und Paragleiter (Gleitschirme) ist für die beiden Beauftragten und Verbände das zentrale Anliegen und das gemeinsame Ziel.
Die lange Zusammenarbeit des ÖAeC/FAA und des DHV wird weitergeführt und intensiviert. Beide Partner sind bereit, von den teilweise unterschiedlichen Ansätzen bei der Pilotenausbildung zu lernen. Dazu bedarf es eines kontinuierlichen und vertrauensvollen Austausches auf Augenhöhe. ÖAeC und DHV wollen so zukunftsweisend und länderübergreifend in Sicherheits- und Ausbildungsfragen zusammenarbeiten.
Die Vereinbarung wurde am 19.02.2026 unterzeichnet und betrifft folgende Eckpunkte:
- Personen mit Wohnsitz in Deutschland können den in Österreich erworbenen Hänge- oder Paragleiterschein sowie Zusatzberechtigungen vom DHV in eine deutsche Lizenz umschreiben lassen. Voraussetzung ist eine DHV-Prüfung in Theorie und Praxis.
- Berechtigungen als Fluglehrer werden von beiden Beauftragten in die jeweils nationale Berechtigung ohne weitere Auflagen umgeschrieben.
- Die Ausbildung von Piloten in Deutschland und Österreich wird stärker angeglichen. Dafür werden regelmäßige Konsultationen von Experten der beiden Verbände stattfinden.
- Die gemeinsame Fluglehrerausbildung mit Prüfung durch eine bilaterale Prüfungskommission wird fortgeführt.
- Die bisherige gute Zusammenarbeit der Flugsicherheits-Experten beider Verbände soll weiter ausgebaut werden.
Begleitend dazu erfolgt ein kontinuierlicher Austausch in Fachgremien. Beidseitig besteht die Absicht die vorläufige Vereinbarung zum 01.01.2027 in eine langfristige Vereinbarung überzuführen.
ÖAeC/FAA - DHV
Update vom 29.01.2026
Eine finale Lösung über eine Nachfolgeregelung zwischen Deutschland und Österreich ist noch nicht in Sicht. Daher bitten wir um Geduld. Unser Ziel ist eine Vereinbarung zu finden, die langfristig Bestand hat und dem rechtlich vorgegebenen Rahmen entspricht. Über konkrete Fortschritte informieren wir, sobald diese vorliegen.
Update vom 03.01.2026
Die Beendigung der gegenseitigen Anerkennung der Lizenzen zwischen Österreich und Deutschland (Harmonisierung vom 22. Mai 1995) hat zu vielen Diskussionen geführt. Der DHV hatte in den DHV-News darüber berichtet. In einschlägigen Blogs und Medien wurden einige Fakten einseitig dargestellt. Wir möchten mit dieser Mitteilung den Hintergrund, die Rechtslage und den aktuellen Stand der Gespräche transparent und nachvollziehbar erläutern.
Update des DHV vom 22.12.2025
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die gegenseitige Anerkennung österreichischer Hängegleiter-, Gleitschirm- und Paragleiterscheine überprüft und mit der NfL 2025-1-3661 aufgehoben. Ab dem 01.01.2026 benötigen Piloten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland einen deutschen Luftfahrerschein gem. § 4 Abs. 1 LuftVG. Neben dieser rechtlichen Einordnung gab es deutliche Unterschiede bei den Bestimmungen für Ausbildung und Pilotenprüfungen.
Folgen für die Piloten:
Für Piloten, die bis zum 31.12.2025 den Paragleiterschein in Österreich erworben haben, gilt Bestandschutz. Sie dürfen mit dieser Lizenz auch in Deutschland fliegen und benötigen keine Umschreibung. Alle Piloten, die ab dem 01.01.2026 den Paragleiterschein oder Hängegleiterschein in Österreich erwerben, können den Schein in eine deutsche Lizenz umschreiben lassen (Anerkennungsverfahren). Alle Piloten mit deutscher Lizenz dürfen in Österreich wie bisher fliegen (Gästeflugreglung).
Ausgenommen sind Fluglehrer- und Tandemberechtigungen ab dem 01.01.2026. Fluglehrer mit deutscher Lizenz dürfen somit in Österreich keine Ausbildung mehr durchführen. Tandempiloten mit deutscher Lizenz dürfen keine Tandemflüge durchführen, da hierfür eine österreichische Berechtigung erforderlich ist. Es besteht die Möglichkeit, diese Berechtigungen beim ÖAeC umzuschreiben.
Wie kam es zu dieser Änderung:
Der ÖAeC und das zuständige Verkehrsministerium in Österreich wurden durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr (BMV) frühzeitig im März 2025 über das beabsichtigte Auslaufen der Vereinbarung zum 31.12.2025 informiert. Schon im Vorfeld, seit 2023, hatten verschiedene Gespräche zwischen ÖAeC und DHV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung stattgefunden. So hat der DHV beispielsweise angeboten, dass österreichische Prüfer auch die deutscher Prüferzulassung erwerben und die Prüfungen mit Gültigkeit auch in Deutschland abnehmen. Zuletzt hatte der DHV im Dezember dem ÖAeC angeboten, die Anerkennung der Paragleiterscheine in einer Übergangszeit für das Jahr 2026 vereinfacht anzuerkennen und umzuschreiben. Das für den 22.12.2025 anvisierte Gespräch wurde vom ÖAeC jedoch abgelehnt. Der DHV als Pilotenverband und Beauftragter des BMV ist weiterhin offen für Gespräche. Nach wie vor strebt er eine bilaterale Vereinbarung zu Ausbildung und deren Anerkennung, Sicherheit und Fluglehrwesen an. Ein Besprechungstermin ist für den Januar anvisiert. Der DHV wird darüber berichten.
News vom 19.12.2025
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die gegenseitige Anerkennung österreichischer Hängegleiter-, Gleitschirm- und Paragleiterscheine mit der NfL 2025-1-3661 aufgehoben. Ab dem 01.01.2026 benötigen Piloten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland einen deutschen Luftfahrerschein gem. § 4 Abs. 1 LuftVG.
Für Piloten, die bis zum 31.12.2025 den Paragleiterschein in Österreich erworben haben, gilt Bestandschutz. Sie dürfen mit dieser Lizenz auch in Deutschland fliegen. In Österreich werden Fluglehrer- und Tandemberechtigungen vermutlich ab dem 01.01.2026 in Österreich nicht mehr anerkannt und müssten daher beim ÖAeC “umgeschrieben” werden.
Derzeit laufen noch Verhandlungen mit dem ÖAeC hinsichtlich der Anerkennung der Lizenzen in Österreich und der zukünftigen Zusammenarbeit in Form einer gegenseitigen Erklärung auf Verbandsebene. Der DHV wird über die weiteren Ergebnisse informieren.