Als Schutzmaßnahme anlässlich der 62. Münchner Sicherheitskonferenz hat das Bundesministerium für Verkehr im Fluginformationsgebiet München vorübergehend eine ED-R (Gebiet mit Flugbeschränkungen) und eine RMZ/TMZ (Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht) festgelegt.
Detaillierte Informationen:
NfL 2026-1-3777 (ED-R München mit grafischer Darstellung)
NfL 2026-1-3778 (RMZ/TMZ München mit grafischer Darstellung)
Änderungen werden per NOTAM bekannt gegeben.
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