Die Deutsche Flugsicherung (DFS) weist darauf hin, dass sich im März 2024 die Luftraumstruktur um die Flugplätze Strausberg und Schönhagen geändert hat: Die Untergrenze des Luftraum C wurde abgesenkt.
Aufgrund der Zunahme unerlaubter Einflüge in den Luftraum "C" in der Region Berlin erinnert die DFS erneut daran, dass die akkurate Einhaltung der Höhen- und Freigabebeschränkungen in den jeweils beflogenen Lufträumen dringend zu beachten ist und weist auf mögliche Konsequenzen hin.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH muss bei unerlaubtem Einflug in den Luftraum C – und wenn es nur 100 oder 200 ft sind – oder bei Nichteinhaltung von Freigaben eine Meldung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) senden. Der DFS wird diesbezüglich seitens des BAF kein Ermessensspielraum eingeräumt. Diese Verstöße sind bußgeldbedroht und dabei kann es bei der Bemessung des Bußgeldes auch eine Rolle spielen, ob der Pilot zusätzlich noch eine Konfliktsituation hervorgerufen hat oder nicht.
(Karte mit freundlicher Genehmigung der DFS - nicht zu navigatorischen Zwecken geeignet)