Segelflugsektoren

NfL 2025-1-3672

entspricht der aktuell geltenden NfL zur Festlegung von Segelflugsektoren in Lufträumen der Klasse C und D (außer Kontrollzonen)

NfL 2025-1-3671

Festlegung von Sektoren zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln unter gesonderten Bedingungen

Segelflugsektoren: Wichtige Regeln für Gleitschirm- und Drachenflieger

Bitte beachtet die Segelflugbroschüre der DFS Streckenflug in Deutschland - überörtliche Segelflugregelungen mit Karten der Segelflugsektoren.

Luftsportgeräte dürfen Segelflugsektoren mitbenutzen, wenn sie mit einem Sprechfunkgerät mit dem erforderlichen Kanalraster ausgerüstet sind. 

NfL 2025-1-3662 hebt auf I-112/04: Bekanntmachung über die vertikalen Abstände kontrollierter Flüge zu Luftraumgrenzen durch die Deutsche Flugsicherung GmbH in der Bundesrepublik Deutschland (Okt. 2025)