Ausländische Lizenzen

Antworten rund um die Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen

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Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen

Wer seinen Haupt-Wohnsitz in Deutschland hat benötigt zum Gleitschirm-oder Drachenfliegen im Inland eine deutsche oder österreichische Fluglizenz. Pilotinnen und Piloten, die eine ausländische Lizenz besitzen, können ein Anerkennungs-Verfahren beantragen. Je nach Art und Ausstellungsland der Lizenz wird diese ganz oder teilweise anerkannt. 

Grundsätzlich nicht anerkannt werden

  • alte deutsche Befähigungsnachweise (seit 1993 nicht mehr gültig)
  • alte österreichische Sonderpilotenscheine (seit 2006 nicht mehr gültig)
  • sonstige ungültige ausländische Lizenzen