Ausländische Lizenzen

Antworten rund um die Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen

Harmonisierung Deutschland/Österreich

Ab dem 01.01.26 erteilte österreichische Paragleiterscheine/Hängegleiterscheine sind in Deutschland nicht mehr allgemein anerkannt. Piloten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland benötigen einen deutschen Luftfahrerschein für Gleitsegel-/Hängegleiterführer. Bis zum 31.12.25 erteilte österreichische Paragleiterscheine/Hängegleiterscheine bleiben weiterhin gültig (Bestandsschutz).

Eine Lösung zur Anerkennung/Umschreibung österreichischer Lizenzen wird derzeit erarbeitet. Weiterführende Informationen findest du in unseren News.

Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen

Wer seinen Haupt-Wohnsitz in Deutschland hat benötigt zum Gleitschirm-oder Drachenfliegen im Inland eine deutsche oder österreichische Fluglizenz. Pilotinnen und Piloten, die eine ausländische Lizenz besitzen, können ein Anerkennungs-Verfahren beantragen. Je nach Art und Ausstellungsland der Lizenz wird diese ganz oder teilweise anerkannt. 

Grundsätzlich nicht anerkannt werden

  • alte deutsche Befähigungsnachweise (seit 1993 nicht mehr gültig)
  • alte österreichische Sonderpilotenscheine (seit 2006 nicht mehr gültig)
  • sonstige ungültige ausländische Lizenzen