Anerkennung ausländischer Ausbildungsinhalte und Lizenzen
Wer seinen Haupt-Wohnsitz in Deutschland hat benötigt zum Gleitschirm-oder Drachenfliegen im Inland eine deutsche oder österreichische Fluglizenz. Pilotinnen und Piloten, die eine ausländische Lizenz besitzen, können ein Anerkennungs-Verfahren beantragen. Je nach Art und Ausstellungsland der Lizenz wird diese ganz oder teilweise anerkannt.
Grundsätzlich nicht anerkannt werden
- alte deutsche Befähigungsnachweise (seit 1993 nicht mehr gültig)
- alte österreichische Sonderpilotenscheine (seit 2006 nicht mehr gültig)
- sonstige ungültige ausländische Lizenzen