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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Jahrestagung 2007

Bericht zur Jahrestagung am 24.11.2007 und zum Sportlertreffen 25.11.2007 in Warstein.

 

Beschlüsse:

Antrag von Markus Haubt zu Referenzmustern von Gleitschirmen
Der DHV und das Technikreferat sollen auf den Verbandswebseiten begründen, warum in der Vergangenheit mehrfach Referenzmuster von Gleitschirmen aus den Gütesiegeltestflü-gen an Mitarbeiter des DHV (auch Nicht-Testpiloten) für gewöhnliche Freizeitflüge, wie zum Beispiel Streckenflüge für den OLC herausgegeben wurden. Sollte der Grund hierfür ein wei-teres Testen der Geräte im Normalbetrieb sein wie vom Technikreferat angeführt, so ist zu begründen warum dies nicht mit identischen Kopien oder Seriengeräten des gleichen Typs erfolgen kann. Weiters ist zu begründen, wie das Technikreferat den Erkenntnisgewinn aus solcherlei Praxistest gegenüber den unvermeidlichen Verfälschungen des Musterzustandes zum Originalzustand gewichtet. Es soll sowohl eine detaillierte Aufstellung über die bisher gewonnenen Erkenntnisse aus diesen Praxistests als auch eine Benennung der generellen Erwartungen seitens des Technikreferats bzgl. dieser Tests erfolgen. Darüber hinaus soll eine detaillierte und neutrale juristische Analyse der möglichen Probleme erfolgen, die aus einem Verfälschen des Referenzmusterzustandes gegenüber dem Originalzustand während der Gütesiegeltests durch diese weiteren Praxistests resultieren können. Es sollen die Ergebnisse dieser Analyse den Vorteilen in Form von Erkenntnisgewinn aus diesen Tests ge-genübergestellt und abgewägt werden.

Stellungnahme DHV:

Testbetrieb mit eingelagerten Gleitschirm-Mustern
Bisher wurden die eingelagerten Muster vom DHV nicht nur für die Flüge bei der Musterprü-fung verwendet. Relativ häufig sind Vergleichsflüge zwischen einem Musterexemplar und einem Unfallgerät erfolgt um das Flugverhalten abzugleichen. In Einzelfällen wurden die Mustergeräte auch dazu herangezogen, um Praxiserfahrungen beim Betrieb der Geräte un-ter normalen (thermischen) Flugbedingungen zu sammeln. Diese Praxistests wurden nicht nur von den Testpiloten des DHV-Technikreferats durchgeführt. Fragestellungen für diese Flüge waren z. B.:
· Wie wirkt sich ein bei den Musterprüfflügen auffälliges Verhalten (z.B. Tendenzen zum frontalen Einklappen oder indifferentes Einklappverhalten) in der Praxis aus?
· Sind neue Technologien wie z.B. Jetflaps oder AFS- bzw. B-Stall-Systeme praktikabel und tauglich, wird hierdurch eine Verbesserung der Sicherheit in der Flugpraxis erreicht?
· Das Sicherheitspotential der zweiten Generation der vieldiskutierten High-End-Serienhochleister mit DHV 2-3 im fliegerischen Alltag.
· Das Verhalten der neuen sehr kleinen Gleitschirme in Starkwindbedingungen.

Während bei Gleitschirmen der Klassen 1 und 1-2 in der Regel ausreichend Erfahrungsberichte der Flugschulen vorhanden sind, fehlen diese oft im Bereich der höheren Klassen.
Die Praxisflüge erfolgten bisher unter anderem auch deshalb mit den eingelagerten Mustern, um den hohen Aufwand beim Abgleich der Geräte, die dem Muster entsprechen sollen, zu vermeiden. Auch sollten die Erkenntnisse sehr zeitnah gewonnen werden, möglichst noch vor Auslieferung der ersten Seriengeräte. Bei Unfalluntersuchungen ist in der Regel ohnehin ein Vergleichsflug zwischen dem eingelagerten Muster und dem Unfallgerät erforderlich. Bisweilen dienten die eingelagerten Muster auch Herstellern dazu, eine Verifizierung der Flugeigenschaften Ihrer Seriengeräte durchzuführen.

Die Gleitschirme, die der DHV für die Musterprüfung vom Hersteller zur Verfügung gestellt bekommt, sind meist gebrauchte Geräte, die bereits von den Herstellertestpiloten über einige Zeit geflogen wurden. Die Bedenken, dass einige Flugstunden zu einer relevanten Änderung des Flugmusters führen, sind nach den Erfahrungen des DHV-Technikreferats unbegründet.

Die Einwände, dass ein Muster durch einen Unfall oder Vorfall (Baumlandung etc.) zerstört oder so stark verändert werden kann, dass es als solches nichts mehr taugt, sind jedoch berechtigt. Deshalb hat das Technikreferat die bisherige Praxis überdacht und in einer Verfahrensanweisung am 17.10.07 den Gebrauch der eingelagerten Mustergeräte eingeschränkt, um das Risiko einer Beschädigung so gering wie möglich zu halten.

Beschluss (offene Abstimmung): der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Antrag von Axel Neidlein zu Störungsmeldungen
Unfallakte – Pilotenerfahrungsaustausch zwecks Unfallvermeidung
Störungsmeldungen sollen, erweitert um Analyse und Beschreibung der Ursachen aus Pilotensicht und mit Pilotenempfehlung wie der Unfall hätte vermieden werden können, veröffentlicht werden. Pilot kann seinen Bericht den Pilotenkollegen/DHV Mitgliedern freiwillig/anonymisiert in Unfalldatenbank zugänglich machen.

Beschluss (offene Abstimmung): der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Antrag von Hans Gsinn auf Kennzeichnung von Flugschülern als Pflicht
Flugschüler sollen bis zur bestandenen A-Schein Prüfung eine Markierung am Fluggerät fixieren. Dieses kann z.B. ein rot-weißes Signalband mit ca. 1m Länge sein.
Begründung:
In stark frequentierten Fluggebieten sind Flugschüler mit der Situation oft überfordert. Durch ein Signalband können die erfahrenen Piloten den Flugschüler als solchen erkennen und besondere Rücksicht darauf nehmen. In anderen Ländern gibt es diese Regelung und es wurden damit gute Erfahrungen gemacht. Das Signalband kann beim Drachen am Turm
oder beim Gleitschirm am Flügel-Ende befestigt werden. Das Abtrennen des Bandes kann nach bestandener Prüfung als eine Art Zeremonie dargestellt werden.

Beschluss (offene Abstimmung): der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

Modifizierter Antrag von Uwe Apel: Antrag auf Kennzeichnung soll als Empfehlung nicht als Pflicht gelten.


Beschluss (offene Abstimmung): Antrag wird mehrheitlich angenommen.