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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Einweisung Hangstart

Eingangsvoraussetzungen

Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Windenschleppstart oder UL-Schleppstart

Theorieausbildung

Einweisung in die auf den Hangstart bezogenen Inhalte des Sachgebietes Flugtechnik/ Verhalten in besonderen Fällen

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Mindestens 20 Hangstarts unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

Startvorbereitungen, Start, Abflug

Einzelheiten siehe Praxislehrplan

Prüfung

Flugschulinterne praktische Prüfung.

Berechtigungen

In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Hangstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.

In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Hangstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart

Gültigkeit

Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.