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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
02.02.2016

Neue Luftaufsicht bis 2019

Die Ernennung der Luftaufsicht für alle gem. § 25 LuftVG zugelassenen Fluggelände für Drachen und Gleitschirme für die nächsten 3 Jahre steht an. Die aktuellen Ausweise sind bis zum 31.03.2016 befristet und verlieren damit Ende März die Gültigkeit. Wir bitten alle Geländehalter, uns einen Beauftragten für Luftaufsicht für die zugelassenen Gelände zu nennen. Infos zur Luftaufsicht und Rundmail an die Geländehalter vom 02.02.2016