Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme und Hängegleiter
Deckungssumme 1,5 Mio. Euro
Halter-Haftpflichtversicherung für Gleitschirm
39,40 Euro/Jahr (ohne Selbstbeteiligung)
33,70 Euro/Jahr (mit Selbstbet.)
Halter-Haftpflichtversicherung für Hängegleiter und Gleitschirm
45,20 Euro/Jahr (ohne Selbstbeteiligung)
36,60 Euro/Jahr (mit Selbstbet.)
Halter-Haftpflichtversicherung inclusive Bergekosten siehe auch Haftpflicht PLUS
Versicherungsantrag Halter-Haftpflicht mit Bedingungen und Erläuterungen
Info:
Haftpflichtschäden sind bei Verschulden vom Verursacher (Verschuldenshaftung) in voller Höhe zu ersetzen. Tritt der Schaden durch nicht schuldhaftes Verhalten des Verursachers ein (Gefährdungshaftung), ist die Haftung nach LuftVG auf einen Betrag von ca.750.000 SZR* (Deutschland) bzw. nach LFG 500.000 SZR € (Österreich) beschränkt.
Zur Regulierung dieser Haftpflichtschäden muss jeder Luftsportgeräteführer eine Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies ist eine Pflichtversicherung, sie deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht worden sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Das bedeutet: Die Versicherung deckt alle nicht motorisierten Gleitschirme bzw. Hängegleiter eines Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.
SZR ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Umrechnung zum € ca. 1,2