Flugfunk beim Streckenfliegen

Flugfunk dient der Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer in der allgemeinen Luftfahrt. Auch für uns Drachen- und Gleitschirmflieger ist er ein Gewinn an Sicherheit. Die erforderliche Sprechfunkerlaubnis nach § 44 LuftPersV sollte keine Hürde sein, denn diese kann man bei vielen Flugschulen kostengünstig erwerben.
Gut zu wissen: FAQ zum Flugfunk (pdf)
DHV-News am 01.03.2023: Aus "INFO" wird nun "RADIO"
Im Rahmen der Überarbeitung an das EU-Regelwerk wurden in der NfL-2023-1-2726 auch die Sprechfunkverfahren für Deutschland den ICAO Standards international angepasst. Darin ist im Abschnitt 34 festgelegt, dass unkontrollierte Flugplätze ohne Flugverkehrskontrollstelle (AFIS) ab sofort zu ihrer Kennung "RADIO" heißen sollen, und nicht mehr wie bisher "INFO". Beispiel: "EISENACH INFO" heißt jetzt: "EISENACH RADIO".
Interessante Links dazu: www.aerokurier.de und www.fliegermagazin.de
- Merkblatt: Informationen zum Flugfunk für Streckenflieger (Stand 09.2020, pdf)
- Sprechfunkverfahren
Wie genau beim Sprechfunk verfahren wird, ist in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) geregelt (z.B. Sprache, Zeitsystem, Art und Rangfolge von Meldungen Notverkehr etc.).
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL 2023-1-2726 hebt NfL 2021-1-2304 auf, Stand 01 2023, pdf)
- Frequenzen für Luft-Luft-Kommunikation (Stand April 2020)
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( BAF ): Bekanntmachung über die Festlegung der Funkfrequenzen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst in der NfL 1-1935-20 (pdf)
Folgende Sprechfunkkanäle stehen in den bezeichneten Nutzungsgebieten für die betriebliche Luft-
Luft-Kommunikation (bspw. Segelflug-, Drachenflug-, Gleitschirmflug-, Motorflug-, Ultraleichtflug- sowie Ballonfahrbetrieb) bis zu einer Höhe von FL 100 zur Verfügung. Die festgelegten Kanäle sind ausschließlich zum kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen zunutzen. Durch den Empfang dieser Meldungen sollen die Luftfahrzeugführer bei der Einschätzung der momentanen Situation im Luftraum unterstützt werden.
Kanäle 122.555 und 122.540 für Deutschland (gesamtes Staatsgebiet) Diese beiden zur deutschlandweiten Nutzung festgelegten Kanäle können auch im Rahmen des Ausbildungs- und Übungsbetriebes genutzt werden.
Übersichtskarte der regionalen Zuordnung der Sprechfunkkanäle zum Zwecke der betrieblichen Luft-Luft-Kommunikation (pdf, Stand April 2020). - Rufzeichenzuteilung (Anmeldung Luftfunkstelle)
Antrag auf Rufzeichenzuteilung (Bundesnetzagentur)
- Kennzeichen
Der DHV erteilt die Kennzeichen für nichtmotorisierte Hängegleiter, Gleitsegel und Gleitflugzeuge (D-NXXX):
Antrag auf Eintragung eines Fluggeräts und Zuteilung eines Kennzeichens (pdf)