UL-Piloten, die eine Schleppberechtigung zum Schleppen von Hängegleitern mit Trikes oder Dreiachsern besitzen, sollten dringend überprüfen ob ihre Berechtigung noch gültig ist. Die LuftPersV § 84 fordert, dass der Schlepppilot des ULs innerhalb der letzten 24 Monate...[mehr]