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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Erleichterte Ausbildung für Drachenflieger

Eingangsvoraussetzungen

Gültiger deutscher Luftfahrerschein* oder österreichischer Sonderpilotenschein (Hängegleiterschein) für Hängegleiterführer.

* Befähigungsnachweise, die bis 1993 ausgestellt wurden, gelten nicht.

Theorieausbildung

In den Sachgebieten: Technik, Flugpraxis/Verhalten in besonderen Fällen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Vollständige Grundausbildung in einer Startart.

Mindestens 15 Höhenflüge mit insgesamt 6000 Höhenmetern in der Startart, in der die Grundausbildung durchgeführt wurde, mit den vollständigen Praxis-Ausbildungsinhalten. 
Weitere Startarten, die bereits in der Hängegleiter-Lizenz eingetragen sind, erfordern eine zusätzliche Einweisung. Die Anzahl der vorgeschriebenen Starts zur Einweisung in die jeweilige Startart ist jedoch um die Hälfte reduziert.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

siehe Praxislehrplan

Prüfung

Praxisprüfung erforderlich, Theorieprüfung in den Sachgebieten Technik, Flugpraxis/Verhalten in besonderen Fällen.

Berechtigungen

Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der/den eingetragenen Startart/en in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI-Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.

Erlangung der B-Lizenz

Inhabern einer Hängegleiter B-Lizenz, die eine Gleitschirm A-Lizenz erworben haben, wird auf Antrag die Gleitschirm B-Lizenz ohne weitere Ausbildung oder Prüfung erteilt.

Gültigkeit

Unbefristet gültig.