Erleichterte Ausbildung für Drachenflieger
Eingangsvoraussetzungen
Gültiger deutscher Luftfahrerschein* oder österreichischer Sonderpilotenschein (Hängegleiterschein) für Hängegleiterführer.
* Befähigungsnachweise, die bis 1993 ausgestellt wurden, gelten nicht.
Theorieausbildung
In den Sachgebieten: Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Vollständige Grundausbildung in einer Startart.
Mindestens 15 Höhenflüge über 300 Meter in der Startart, in der die Grundausbildung durchgeführt wurde, mit den vollständigen Praxis-Ausbildungsinhalten.
Weitere Startarten, die bereits in der Hängegleiter-Lizenz eingetragen sind, erfordern eine zusätzliche Einweisung. Die Anzahl der vorgeschriebenen Starts zur Einweisung in die jeweilige Startart ist jedoch um die Hälfte reduziert.
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Prüfung
Keine Prüfung erforderlich
Berechtigungen
Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der/den eingetragenen Startart/en in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI-Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.
Erlangung der B-Lizenz
Inhabern einer Hängegleiter B-Lizenz, die eine Gleitschirm A-Lizenz erworben haben, wird auf Antrag die Gleitschirm B-Lizenz ohne weitere Ausbildung oder Prüfung erteilt.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.