B-Lizenz
Voraussetzungen
A-Lizenz oder bestandene theoretische und praktische Prüfung und zusätzlich:
20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge auf mindestens 2 verschiedenen Geländen mit beliebiger Startart. 10 dieser Flüge müssen eine Flugzeit von jeweils mehr als 30 Minuten aufweisen.
Theorieausbildung
15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten:
Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung
Für die Praxisausbildung ist keine bestimmte Fluganzahl erforderlich, sondern die Absolvierung der Praxis-Ausbildungsinhalte (siehe nächster Abschnitt).
Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte
Flugplanung auf Streckenflügen, Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen, Flugmanöver zur Gefahreneinweisung, schneller Höhenabbau, Streckenflugübungen
Überlandflug im Flugauftrag der Flugschule mit einer Distanz von mindestens 15 XC- km und 500 m kumulierter Höhengewinn
Einzelheiten siehe Praxislehrplan
Prüfung
Schriftliche Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen
Die B-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.
Gültigkeit
Unbefristet gültig.