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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
20.04.2010

Verkehrsflieger im Luftraum E

Der Vulkan Eyjafjallajökull sorgt weiter für Turbulenzen im Luftverkehr. Momentan ist der Luftraum über Deutschland nur eingeschränkt nutzbar. Die DFS genehmigt derzeit (Stand 20.4. – 12.00 Uhr) für Verkehrsflugzeuge Flüge nach Sichtflugbedingungen (VFR). Damit ist verstärkt mit Verkehrsflugzeugen im Luftraum E zu rechnen, welche dort auf Sicht fliegen. Wir bitten alle Gleitschirm- und Drachenpiloten diese besondere Verkehrssituation zu berücksichtigen!
 

NOTAM der Deutschen Flugsicherung (DFS):

VULKANISCHE AKTIVITAET
 
EDGG EDWW EDMM: Aufgrund von erheblicher vulkanischer Aktivitaet des Vulkans Eyafjallajokull, Island, werden VFR-Fluege eindringlich darauf hingewiesen, die relevanten deutschen SIGMETS, ASHTAM und NOTAM zu beachten. Detaillierte Informationen koennen beim AIS-C und dem Fluginformationsdienst eingeholt werden. Im ICAO EUR Doc 019 (VOLCANIC ASH CONTINGENCY PLAN EUR REGION) werden einige Bedrohungen fuer Luftfahrzeuge, die in Vulkan-Aschewolken einfliegen, beschrieben. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das kontaminierte Gebiet nicht notwendigerweise sichtbar ist. Die Verantwortung zur Durchfuehrung des Fluges verbleibt beim verantwortlichen Luftfahrzeugfuehrer. Die Flugsicherung erteilt keine IFR-Freigaben fuer Fluege, die kontaminierte Gebiete (basierend auf der aktuellen SIGMET-Information) durchfliegen wuerden. SFC-