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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
29.02.2008

ÖAeC kündigt Kooperationsvertrag mit DHV-Technikreferat

Der österreichische Aeroclub (ÖAeC) hat den Kooperationsvertrag mit dem DHV über den Betrieb eines gemeinsamen Technikreferats (DHV/ÖAeC-Technikreferat) im Februar 2008 gekündigt.
Hintergrund für die Kündigung ist eine geänderte Rechtslage in Österreich. Der behördliche Akt der Musterzulassung muss nunmehr durch eine österreichische Behörde (ÖAeC) mit Sitz in Österreich vollzogen werden. Die Musterprüfungen durch die LBA-anerkannte Prüfstelle des DHV bleibt aber weiterhin eine Grundlage für die österreichische Musterzulassung.

Für deutsche Piloten, die mit ihren nach deutschem Luftrecht geprüften Gleitschirmen und Drachen in Österreich fliegen, ändert sich nichts. Eine schriftliche Bestätigung dieses Sachverhaltes wurde von Seiten des ÖAeC angekündigt.