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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
26.07.2017

Neue Drohnenverordnung

Die im April 2017 in Kraft getretene neue Drohnenverordnung regelt künftig den Betrieb mit Drohnen und Multikoptern. Darin ist nun beispielsweise die Kennzeichnungspflicht und die Ausweichpflicht der Drohnen gegenüber anderen Luftfahrzeugen klar geregelt. Für Drohnen über 2 kg ist ein sogenannter Kenntnisnachweis (21a LuftVO) erforderlich. Das Bundesministerium für Verkehr hat gegenüber dem DHV aktuell bestätigt, dass der Luftfahrerschein für Hängegleiter und Gleitsegel als entsprechender Nachweis gilt. Maßgeblich ist § 2 Absatz 1 LuftPersV, der die verschiedenen Arten der Erlaubnisse aufzählt. Hier ein Überblick über die neue Drohnenverordnung.