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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
13.06.2008

Freiheit für unseren Sport erhalten

Der Gesetzgeber arbeitet im Zuge der Förderalismusreform an einem Umweltgesetzbuch, das alle Umweltvorschriften zusammenfasst. In diesem Bundesgesetz werden auch Grundsätze für den Naturschutz festgeschrieben, die dann in allen Bundesländern verbindlich gelten und die den Flugsport und alle anderen Natursportarten massiv betreffen. Seitens des Naturschutzes wird Natursport wie Kanufahren, Klettern und Gleitschirmfliegen häufig als schädlich für die Natur dargestellt. Sollten sich die oftmals extremen und undifferenzierten Ansichten durchsetzen, hätte dies weitere Restriktionen für die Ausübung des Flugsports und die Zulassung von Fluggeländen zur Folge.
Um stattdessen ein gutes Miteinander von Sport und Natur zu erreichen, hat sich der DHV-Ehrenvorsitzende und Rechtsanwalt Peter Janssen als Vorstandsmitglied des Kuratoriums Sport und Natur an der Gesetzgebungsberatung beteiligt. Schon 1992 hatten sich DHV und Deutscher Alpenverein mit Hilfe von Heiner Geißler für die Gründung des Kuratoriums engagiert, dem heute Natursportverbände mit 3 Mio. Natursportlern angehören. In der Folge konnte die Stellung des Natursports in der Gesetzgebung gestärkt werden.
Damit dies auch beim neuen Umweltgesetzbuch gelingt, hat das Kuratorium in enger Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) soeben eine kritische und korrektive Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf eingereicht. Bei den vom 17. bis 19. Juni stattfindenden Anhörungen in Berlin ist das Kuratorium durch Ulrich Clausing (Deutscher Kanuverband) und Peter Janssen (DHV) vertreten.