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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
14.02.2013

Bildungsurlaub für Gleitschirmflieger

Ein großer Schritt nach vorn bei der Förderung des Gleitschirmsports ist der Paragliding Academy gelungen. Denn nun sind neben den Sicherheitstrainings auch die Ausbildungskurse, gegliedert nach Grundkurs, Höhenschulung A- Basic und A- Advanced, als Bildungsurlaub anerkannt. Derzeit gilt die Anerkennung in Niedersachsen, weitere Länder wie Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen- Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern folgen.

Beim Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer/innen das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen, wobei sie sich hierfür vom Arbeitgeber beurlauben lassen. Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Der Staat fördert mit diesem gesetzlich verbrieften Anrecht auf Weiterbildung die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Der Arbeitgeber hat dabei einen Anspruch darauf, dass er einen so genannten „Mindestnutzen“ von der Fortbildung hat. Dieser Begriff zeigt jedoch auch, dass es nicht um die tägliche Anwendbarkeit gehen muss. Da beim Gleitschirmfliegen die Themen Angst- und Stressbewältigung eine große Rolle spielen sind zum Beispiel die in der Ausbildung erworbenen Techniken im Umgang damit auch im Beruf von Nutzen.

Nicht in jedem Bundesland gibt es dieses Recht, doch hier haben Arbeitgeber die Möglichkeit, freiwillig Bildungsurlaub zu gewähren.

Zur Antragstellung beim Arbeitgeber benötigt man in der Regel die Anmeldebestätigung und den Anerkennungsbescheid bzw. die Veranstalternummer. Es muss dabei eine Antragsfrist von meist spätestens 4-6 Wochen vor Seminarbeginn beachtet werden.
Die Unterlagen kann man unter info@paragliding-academy.com anfordern. Mehr Infos unter www.paragliding-academy.com