Änderungen bei der Passagierflugausbildung ab 2013
Zum 1.1.2013 treten Änderungen bei der Passagierflugausbildung in Kraft.
Eingangsvoraussetzungen
Bisherige Regelung: Nachweis A-Lizenz seit mind. 12 Monaten, Flugbuchnachweis 100 Höhenflüge, bestandener praktischer Eingangstest.
Neue Regelung: Nachweis A-Lizenz seit mind 24 Monaten, Flugbuchnachweis 200 Höhenflüge, bestandener praktischer Eingangstest.
Praktische Ausbildung in der Flugschule (Änderung gilt nur für Hängegleiter)
Bisherige Regelung: 10 doppelsitzige Ausbildungsflüge unter Fluglehreraufsicht, davon mind. 1 zusammen mit einem Fluglehrer.
Neue Regelung: 10 doppelsitzige Ausbildungsflüge unter Fluglehreraufsicht, davon mind. 3 zusammen mit einem Fluglehrer.
Höhenflüge im Flugauftrag zusammen mit einem Passagier der Inhaber einer Berechtigung für GS oder HG ist
Bisherige Regelung: 30 Höhenflüge im Flugauftrag der ausbildenden Flugschule
Neue Regelung: 30 Höhenflüge, davon 15 unter Fluglehreraufsicht und 15 im Flugauftrag der ausbildenden Flugschule.
Die Neuregelungen gelten bei Ausbildungsbeginn ab 1.1.2013
Siehe auch: Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Gleitschirmflieger und Drachenflieger
Karl Slezak
DHV-Ausbildung/Sicherheit