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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
07.02.2006

Änderung Drachen-B-Lizenz-Ausbildung

Die Delegierten der DHV-Jahrestagung 05 hatten das DHV-Lehrteam mit der Überprüfung der Ausbildungsrichtlinien zur B-Lizenz für Hängegleiter beauftragt. Hintergrund war der Antrag des Drachenfluglehrers Helmut Bonertz, der bei den in der B-Ausbildung zu absolvierenden Überlandflügen eine Gleichstellung von Drachen und Gleitschirmen gefordert hatte.

Die DHV-Kommission hat nun auf Empfehlung des DHV-Ausbildungs-Fachausschusses (Lehrteam) einer Änderung bei der B-Lizenz-Praxisausbildung zugestimmt.

Der Streckenflug im Flugauftrag der Flugschule, der die Praxisausbildung zur B-Lizenz abschließt, wird neu, sowohl für Gleitschirm als auch für Drachen, auf 10 km Flugstrecke festgelegt. Bisher galten 10 km für Gleitschirm und 20 km für Drachen. Die nur noch geringen Leistungsunterschiede zwischen modernen Standardgleitschirmen und Standarddrachen haben eine Angleichung erforderlich gemacht. Die Erfahrungen mit dem Streckenflug in der B-Schein-Ausbildung seit dessen Einführung 2003 haben gezeigt, dass eine Mindeststrecke von 10 km als ausreichend anzusehen ist.

Die Neuregelung gilt ab dem 1.März 06, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hängegleiterführer wird entsprechend geändert.

Karl Slezak
DHV-Ausbildung/Sicherheit