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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Allgemeines

Die Ausbildung zum Hängegleiterpiloten erfolgt in den vom DHV registrierten Ausbildungseinrichtungen (Flugschulen).  Zur Ausbildung berechtigt sind ausschließlich vom DHV ausgebildete und geprüfte Fluglehrer. In Deutschland bieten etwa 12 Flugschulen Ausbildung und Fortbildung für Drachenflieger an.

Drachenfliegen kann man sowohl in den Bergen und den Hügeln der Mittelgebirge als auch im Flachland lernen und ausüben. Neben dem Start vom Berg ist im Flachland der Start mittels Schleppwinde oder Schleppflugzeug - wie bei den Segelfliegern - üblich.

Die drei „Startarten“ Hangstart (von einem Hang bzw. einem Berg), Windenschleppstart (mit der Schleppwinde im Flachland) und UL-Schleppstart (der Drachen wird von einem Ultraleichtflugzeug in die Luft geschleppt), verlangen jeweils spezielle Ausbildungsmethoden. Die Berechtigungen und Lizenzen für Drachenflieger können eigenständig für jede Startart erworben werden. Wer nie im Flachland fliegt, benötigt die Berechtigung zum Windenschleppstart bzw. UL-Schleppstart nicht. Umgekehrt gibt es immer mehr Piloten aus dem Flachland, die nicht im Gebirge fliegen wollen und deshalb die Berechtigung für Starts vom Berg nicht benötigen.

Flugschulen, besonders solche aus dem Flachland, bilden ihre Flugschüler jedoch während der Ausbildung in zwei oder allen drei Startarten aus. Auch nach der Ausbildung, als Inhaber der Fluglizenz, kann man sich unkompliziert von einer Flugschule in die anderen Startarten einweisen lassen.

Als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums hat der DHV die Richtlinien für die Flugausbildung ständig weiterentwickelt.  Diese Richtlinien sind für alle Flugschulen in Deutschland bindend. Detaillierte Informationen dazu finden sich in der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Drachenflieger“ und den Lehrplänen des DHV.

Die Flugausbildung

Das Ziel der Ausbildung in der Flugschule ist die Lizenz zum freien Fliegen, die A-Lizenz. Mit dieser Lizenz darf der Pilot selbständig in fast allen Fluggebieten der Welt fliegen. Bis es soweit ist, muss der Flugschüler eine praktische Flugausbildung von mindestens 50 Flügen, davon 30 Höhenflügen (das sind Flüge mit mindestens 300 Metern Höhenunterschied) und eine theoretische Ausbildung von 25 Stunden in vier Sachgebieten absolvieren. Die Ausbildung wird von einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen, die von unabhängigen Prüfern des DHV abgenommen wird. Für die gesamte Ausbildung ist ein Zeitrahmen von etwa 15 – 20 Flugtagen (das sind Tage mit geeignetem Flugwetter) erforderlich.

Grundausbildung und Lernausweis

Mit der Grundausbildung beginnt die fliegerische Laufbahn. Die Schulung der grundlegenden Kenntnisse des Drachenfliegens umfasst Start -, Steuerungs- und Laufübungen im flachen Gelände, mindestens 20 Flüge mit Höhenunterschieden bis 100 Meter und eine theoretische Ausbildung von mindestens 5 Stunden. Sie dauert etwa 4 bis 7 Tage. Dem Flugschüler kann von der Flugschule nach erfolgreicher Grundausbildung und einer flugschulinternen Prüfung, der Lernausweis erteilt werden. Diese erste Berechtigung erlaubt dem Flugschüler Übungsflüge im Flugauftrag der Flugschule, ohne Fluglehreraufsicht in dem ihm bekannten Übungsgelände durchzuführen. Der Lernausweis kann jedoch nur für Übungsflüge am Hang, nicht für Flüge im Windenschlepp oder UL-Schlepp erteilt werden.

Höhenflugausweis

Während der anschließenden Höhenflugausbildung steigert sich der Höhenunterschied der Übungsflüge. Neben der Perfektionierung von Start und Landung stehen verschiedene Flugmanöver und eine praktische Gefahreneinweisung auf dem Ausbildungsprogramm. Auch der theoretische Unterricht dringt tiefer in die Materie der Sachgebiete Meteorologie, Luftrecht, Technik und Flugpraxis vor. Nach mindestens 10 Höhenflügen über 300 Meter und abgeschlossener A-Lizenz-Theorieausbildung, kann dem Flugschüler von der Flugschule, nach einer weiteren flugschulinternen Prüfung, der Höhenflugausweis erteilt werden. Der Flugschüler darf mit dieser Berechtigung im Flugauftrag der Flugschule, ohne anwesenden Fluglehrer, Übungsflüge in dem Höhenfluggelände durchführen, in welchem die praktische Ausbildung stattgefunden hat. Ist die Flugausbildung im Windenschlepp oder UL-Schlepp erfolgt, muss, vor Erteilung des Höhenflugausweises, die „Einweisung Windenschleppstart“ bzw. die "Einweisung UL-Schleppstart" vollständig abgeschlossen sein. Der Höhenflugausweis ist drei Jahre gültig und kann, durch eine Fluglehrereinweisung von mindestens 5 Höhenflügen, auch auf andere Höhenfluggelände erweitert werden. Für die Ausbildung zum Höhenflugausweis ist, je nach den Anforderungen die von der Flugschule gestellt werden, mit 5 –10 Flugtagen, ab Ende der Grundausbildung zu rechnen.

A-Lizenz

Die praktische Ausbildung zur A-Lizenz umfasst insgesamt mindestens 30 Höhenflüge. Die meisten davon (mindestens 20) müssen unter der Aufsicht und Anleitung von 2 Fluglehrern, je einer am Start- und Landeplatz, absolviert werden. Von den Höhenflügen, die der Flugschüler ohne Fluglehreraufsicht mit seinem Höhenflugausweis durchführt, werden maximal 10 auf die Ausbildung angerechnet.

Ausbildung im Doppelsitzer

Eine andere Ausbildungsmethode die von immer mehr Flugschulen angeboten wird, ist die Ausbildung im Doppelsitzer. Dabei fliegt der Flugschüler zunächst bei mindestens 10 Höhenflügen zusammen mit dem Fluglehrer im Doppelsitzer mit. Er lernt dabei das Gerät in der Luft zu steuern und sicher zu landen. Anschließend werden mit dem einsitzigen Drachen Starts trainiert und der restliche Teil der Höhenflugausbildung (20 Höhenflüge) als Alleinflüge absolviert. Die Ausbildung im Doppelsitzer ist in allen drei Startarten, Hangstart, Windenschleppstart und UL-Schleppstart möglich.

Prüfung

Sind alle praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalte absolviert worden, steht die DHV-Pilotenprüfung an. Von einem unabhängigem Prüfer des DHV wird ein Prüfungsflug und eine schriftliche theoretische Prüfung bewertet. Die meisten Flugschulen bieten die Pilotenprüfung am Ende der Höhenflug- und Theorieausbildung zur A-Lizenz an.

Bei bestandener Prüfung erhält der Piloten nach wenigen Tagen vom DHV seine Lizenz zugesandt. In die Lizenz wird eingetragen, ob die Ausbildung in einer, zwei oder in allen drei Startarten  erfolgt ist. Geflogen werden darf nur in den Startarten, die in die Lizenz eingetragen sind.

Die Lizenz ist unbefristet gültig.

Die A-Lizenz sowie ein Flugpraxisnachweis von 100 Höhenflügen ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Passagierflugberechtigung.

B-Lizenz

Mit der A-Lizenz darf der Pilot nun frei fliegen. In Verbindung mit der IPPI-Card, der FAI, ist die A-Lizenz in vielen Ländern der Welt gültig. Für die Durchführung von Streckenflügen (Überlandflügen) ist jedoch die B-Lizenz, die Überlandberechtigung erforderlich.

Zunächst muss der Pilot einen, von einer Flugschule bestätigten Flugpraxisnachweis von 20 Höhenflügen, davon 10 mit einer Flugdauer von jeweils mehr als 30 Minuten erbringen.

Es schließt sich eine praktische Ausbildung in einer Flugschule an. Schwerpunkt hierbei ist eine praktische Gefahreneinweisung sowie Übungs- Streckenflüge unter Fluglehreraufsicht. In der theoretische Ausbildung (15 Stunden) in den Sachgebieten Navigation auf Streckenflügen, Meteorologie, Luftrecht und Verhalten in besonderen Fällen erwirbt der Pilot das für Überlandflüge erforderliche know how.

Während der Ausbildung absolviert der Pilot einen Überlandflug von mindestens 10 km Distanz. Die Theorieprüfung wird von einem unabhängigem DHV-Prüfer abgenommen.

Zwei Jahre A-Lizenz, B-Lizenz und ein Flugpraxisnachweis von 200 Flügen sind Voraussetzung für die Ausbildung zum Fluglehrer.

Die Ausbildungswege zum Hängegleiterpiloten sind hier als Diagramme dargestellt.

Ausbildungsweg mit Startart Hangstart

Ausbildungsweg mit Startart Windenschlepp

Ausbildungsweg mit Startart UL-Schlepp

Ausbildungsweg am Doppelsitzer, Startart Hangstart

Ausbildungsweg am Doppelsitzer, Startart Windenschlepp

Ausbildungsweg am Doppelsitzer, Startart UL-Schlepp

Ausbildungsweg B-Lizenz

 

Fragen zur Ausbildung an:

ausbildung@dhv.de oder Tel.: 08022-967530

Hier kannst Du das Drachenfliegen lernen:

Fly Magic M
Martin Ackermann
Grenadierstraße 15
13597 Berlin
+49 171-4881800
martin@flymagic.de
www.flymagic.de 

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, UL-Schlepp, Passagier, Windenschlepp und Windenfahrer

Linkingwings Dirk Soboll
Winnertzhof 20
47799 Krefeld
+49 2151-6444456
dirk@linkingwings.de 
www.linkingwings.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, UL-Schlepp, Passagier

Flugschule Rotmilan
Karl-Heinz Sylla
Mozartstraße 15
53757 Sankt Augustin
+49 170-3842280
karl-heinz@flugschule-rotmilan.de
www.flugschule-rotmilan.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, UL-Schlepp, Passagier

Flugschule Saar-Mosel
Paul Loch
Altheck 18
54472 Longkamp
+49 6531-94677
+49 172-6802595
flugschule_saar_mosel@freenet.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein

Drachenflugschule Saar
Helmut Bonertz
Schneiderstraße 19
66687 Wadern-Wadrill
+49 6871-4859
drachenflugschule-saar@t-online.de 
www.drachenfliegen-lernen.de  www.drachenflugclub-saar.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein

Flugschule Bergsträßler Drachenflieger
Weinbergstraße 14
68259 Mannheim
+49 151-58041305
flugschule@bergstraessler-drachenflieger.de
www.flugschule.bergstraessler-drachenflieger.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, UL-Schlepp

Drachenflugschule "echtfliegen"
Christoph Wankmüller
Haldenäcker 28
74423 Obersontheim
+49 7973-16074
info@echtfliegen.de
www.echtfliegen.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein

Flugschule Althofdrachen
Jürgen Pollak
Postweg 35
76187 Karlsruhe
+49 721-9713370
info@fs-althof.de
www.fs-althof.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein

Drachenfliegerverein Spaichingen e.V.
Silcherstraße 20
78549 Spaichingen
+49 7424-6172
norbert.kotscharnik@t-online.de 
www.drachenflieger-spaichingen.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, UL-Schlepp, Passagier

Drachenfliegen Tegernsee
Christian Zehetmair
Grünboden 1
83727 Schliersee
+49 170-5401144
info@drachenfliegen-tegernsee.de
www.drachenfliegen-tegernsee.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, Passagier

Flugschule ZodnAir
Peter Kind
Zugspitzstrasse 49
82467 Garmisch-Partenkirchen
+49 174-9206011
zodn-air@hotmail.com
www.zodn-air.com

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, Passagier

Drachenflugzentrum Millau
Alter Kirchdeich 4
21037 Hamburg
+49 40-22859142
+49 160-94620902

flugschule@cabrieres.net
www.drachenflugzentrum-millau.de

Ausbildung für beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein, Passagier