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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Halter-Haftpflichtversicherung für Motorschirme

Haftpflichtversicherung für Motorschirm, Minimum unter 120 kg

Versicherungsantrag mit Bedingungen und Erläuterungen

 

Pflichtversicherung! Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht worden sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter eines genannten Ultraleichtflugzeuges sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb. Das bedeutet:
Die Versicherung deckt das genannte Ultraleichtflugzeug sowie die Gleitschirme bzw. Hängegleiter des Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.
Haftpflichtschäden sind bei Verschulden vom Verursacher (Verschuldenshaftung) in voller Höhe zu ersetzen. Tritt der Schaden durch nicht schuldhaftes Verhalten des Verursachers ein (Gefährdungshaftung), ist die Haftung nach LuftVG bei Ultraleichtflugzeugen auf einen Betrag von 750.000 SZR (Deutschland) bzw. nach LFG 2,9 Mio € (Österreich) beschränkt.
SZR ist die Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds. Umrechnung zum € ca. 1,2 (Stand 12.2005)

Ansprechpartner:

Lena Cröniger
Iris Hallweger-Mayer
Jonas Schwägele
Elisabeth Huber

Tel. 08022-9675-0
Fax: 08022-9675-99
E-Mail: info@dhvmail.de 

 

FAQ zu unserem Versicherungsprogramm

 

Versicherungsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Besondere Vertragsbestimmungen Halter-Haftpflicht und Bergungskosten

Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen