X
Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Sperre des Airea Cargo für Windenschlepp

Diese Information bezieht sich auf die Lufttüchtigkeitsanweisung vom 01.10.08 für den Gleitschirm Airea Cargo L

Hintergrund für die endgültige Sperre des Airea Cargo L im Windeschleppbetrieb sind die Unfälle/Störungen, die sich mit diesem Gerät ereignet haben:

· Zwei Unfälle (2001 und 2008) mit schwerverletzten Piloten/Passagieren, jeweils Sackflug am Seil in der Abflugphase

· Ein Unfall durch Sackflug in der Abflugphase bei Hangstart (2008)

· Berichte von erfahrenen Windenschlepp-Fluglehrern von mindestens drei weiteren Störungen durch Sackflug, jeweils bei Windenschlepp, ohne Verletzte.

Eine Unfall-/Störungshäufigkeit durch Sackflüge ist in dieser Größenordnung bisher auch nicht annähernd von einem anderen Doppelsitzer bekannt geworden.

Die Untersuchungen des DHV-Technikreferats haben ergeben, dass die Kappe beim Aufziehen häufig nicht bis ganz über den Piloten kommt. Dieses Verhalten zeigte sich sowohl bei geschlossenen als auch bei geöffneten Trimmern. Besonders beim Windenschleppstart ist dieses Verhalten kritisch, weil ein Sackflug am Seil dadurch begünstigt wird.

Der Cargo L, der Anlass für die vorübergehende Lufttüchtigkeitsanweisung vom 01.10.2008 war, wurde überprüft. Das Gerät zeigte keine relevanten Abweichungen der Trimmung im Vergleich mit dem beim DHV eingelagerten Mustergerät.

Da die Herstellerfirma Airea nicht mehr existiert, kann von dieser Seite keine Maßnahme ergriffen werden, um die Lufttüchtigkeit des Cargo L beim Windenschlepp wieder herzustellen.

Um Gefahren abzuwenden, insbesondere für mitfliegende Passagiere, ist die endgültige Sperre des Cargo L für den Windenschleppbetrieb erforderlich.

 

18.2.09

Karl Slezak

Sicherheitsreferent