DER STARTLEITER BEIM WINDENSCHLEPP
Information des Schleppbüros
Allgemeine Informationen: Ein Startleiter ist grundsätzlich beim Windenschleppbetrieb vorgeschrieben. Ausnahmsweise darf ohne ihn geschleppt werden, wenn der Pilot im Besitz der B-Lizenz und der Windenschleppstarteinweisung ist und eine bedienungsfreie Sprechverbindung zwischen ihm und dem Windenführer besteht. Diese Regelung wurde geschaffen, damit Überlandpiloten auch während der Woche, wenn kein Vereinsschleppbetrieb statt findet, ohne den üblichen Personalaufwand in die Luft kommen können.
pdf download